Unsere Banner stehen! 

Unsere Flyer zum Termin am 10.07.2025 

Unsere Heimat, unsere Entscheidung! 

Warum sagt uns das keiner? 

Vorlage Widerspruchschreiben

Eine Word-Vorlage für Ihr Widerspruchschreiben finden Sie hier:

Widerspruchschreiben 

Adressen für die Sendung des Widerspruchsschreibens:

Hierunten die entsprechenden Kontaktdaten: 

Landrätin Tanja Schweiger 

per E-Mail: ts@tanja-schweiger.de

Postalischer Weg                                         

Tanja Schweiger                                          
Hauptstraße 20                                      
93186 Pettendorf                                      

Alternativ

Landratsamt                                        
Büro der Landrätin                                    
Altmühlstrasse 3

93059 Regensburg

Planungsverband 

Geschäftsstelle

Regionaler Planungsverband Regensburg
Geschäftsleitung: Michael Gottschalk
E-Mail: gottschalk.michael@landkreis-neumarkt.de

Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Nürnberger Straße 1
92318 Neumarkt i.d.OPf.

Postanschrift:
Regionaler Planungsverband
Postfach 1405
92304 Neumarkt i.d.OPf.

Regionsbeauftragter

Regionsbeauftragter bei der Regierung der Oberpfalz
Hüttl Christoph
Regierung der Oberpfalz
Ägidienplatz 1, 93047 Regensburg
Telefon: 0941 5680-1858
Telefax: 0941 5680-91858
E-Mail: christoph.huettl@reg-opf.bayern.de

Reaktionen und Aktionen 

Chronologische Abfolge 

Wir sind am 04.06.2025 informiert worden, dass am nächsten Tag eine Gemeinderatsitzung mit u.a. einer Abstimmung zum Thema "Aufstellung von Windkraftanlagen in der Gemeinde Pentling" stattfinden würde. 

Da wir bis dato nichts Konkretes über die Situation mitgekriegt hatten und der Zeitraum sehr knapp war - somit auch unsere Reaktionszeit - haben wir sofort angefangen zu recherchieren. Es stellte sich heraus, dass die Tagesordnung der Sitzung erst am Vortag veröffentlicht wurde. 

Punkt Nr. 2 lautete: Neuaufstellung des Regionalplans Teilabschnitts „Windenergie“ im Kapitel B X Energieversorgung; Stellungnahme im ergänzenden Beteiligungsverfahren – beschließend

Wir sind mit einem schnell zusammengebastelten Infoblatt auf unsere Nachbarn im Neubaugebiet in Hohengebraching zugegangen, um den allgemeinen Wissenstand zu diesem Thema zu ermitteln. Nach dem kurzen Austausch mussten wir feststellen, dass ca. 3/4 der Bewohner davon auch nichts wussten.

1. Infoblatt an die Bewohner des Neubaugebietes am 04.06.2025
 

Am nächsten Tag, den 05.06.2025 in der Gemeinderatsitzung in Pentling unter Leitung von Frau Bürgermeisterin Wilhelm.

Ich habe um Gebrauch meines Rederechts gebeten und konnte vor den Anwesenden (ca. 35 besorgte Bürger) meine in der viel zu kurzen Zeit vorbereitete mündliche Stellungnahme teilweise vortragen. Abschließend teilte ich meine Absicht mit, zur Sicherstellung der Inhalte diese mündliche Stellungnahme nachträglich in der Form einer "öffentlichen Anfrage"  schriftlich an die Bürgermeisterin und den Gemeinderat zu richten. Dies erfolgte am 11.06.2025.

"Öffentliche Anfrage an Frau Bürgermeisterin Wilhelm - Gemeinderatsitzung vom 05.06.2025 zum Thema „Neuaufstellung des Regionalplanes Teilabschnitts „Windenergie“ im Kapitel B X Energieversorgung“- Zusammenfassung der offenen Fragen"

Anhang Kostenmodell Tegernheim

Bedauerlicherweise wurde zu diesem kritischen Beitrag vom anwesenden Journalisten Herrn Schlegl von der Mittelbayerischen Zeitung kein Wort berichtet. 

Mittelbayerische 11.06.25 - "Windräder im Bannwald?" von Klaus Schlegl 

Wir möchten darauf hinweisen, dass die circa 35 anwesenden Bürger ausschließlich hinsichtlich dieses Themas und als Folge unserer Information am Vortag gekommen waren. Die meisten der anwesenden Bürger verließen die Sitzung bereits nach der Abstimmung zum 2 Tagesordnungspunkt. 

Der Planungsverband

In der Gemeinderatsitzung wurde uns noch mitgeteilt, dass für diese erneuerte Stellungnahme „nicht nur die Gemeinde eine Stellungnahme abgibt, sondern auch der Bürger seine persönliche individuelle Stellungnahme abgeben darf“. 

Leider endete die Frist für die Abgabe von Stellungnahmen zu diesem Verfahren beim zuständigen Regionalen Planungsverband aber auch schon am nächsten Abend!!! Somit hatten die Pentlinger Bürger weder eine Chance sich ausreichend eigenständig zu informieren, noch Ihre gereiften Stellungnahmen rechtzeitig einzureichen!

Wir konnten noch innerhalb der Frist unseren Widerspruch an zwei Stellen per E-Mail sowie postalisch einreichen: 

Beim Regionalen Planungsverband in Regensburg / Geschäftsleitung Herr Gottschalk sowie beim Regionsbeauftragter bei der Regierung der Oberpfalz / Herr Hüttl.

Widerspruch an Planungsverband vom 06.06.2025

 

 

 

 

 

Was vorher schon alles geschehen ist...

Am Anfang dieser Geschichte steht das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023), das die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen ins Stromnetz regelt.

Dieses Gesetz besagt, dass – nach Einschätzung der Bundesregierung- zur Erreichung der langfristigen Erneuerbaren-Energien-Gesetz-Ausbauziele 2 % der Bundesfläche für die Windenergie an Land ausgewiesen werden müssen (Deutscher Bundestag, 2022).

Unsere Region ist Region 11. 

Alle offiziellen Informationen unter: Ausbau der Windkraft Region Regensburg | Regionaler Planungsverband Regensburg

Im Klartext ging es dann um die fortschreitende Planung von Windkrafträdern in unmittelbarer Nähe von unserem Dorf Hohengebraching.

Im Herbst 2024 hatte die Gemeinde Pentling ein erstes Mal gegen die Planung vom Regionalen Planungsverband ablehnend gestimmt und wie folgt Stellung genommen: 

„Mit dem Beschluss vom 19.09.2024 hat sich der Gemeinderat Pentling mit 15:4 Stimmen in einer klaren Stellungnahme dafür ausgesprochen, die potenziellen Windkraftausbaugebiete R1, R2, R3 und R4 vollständig aus der Windkraftplanung zu streichen. Dieser Beschluss erfolgte nach sorgfältiger Abwägung erheblicher Bedenken insbesondere in Bezug auf Landschafts- und Denkmalschutz.“ 

www.facebook.com/Freie-Wähler-Pentling

Im Pentlinger Blatt vom Oktober 2024 wurde wie folgt berichtet „der Rat gab zur erneuten Auslegung der Windvorranggebiete des regionalen Planungsverbandes eine Stellungnahme ab. Die Flächen R1 nordwestlich Seedorfs; R2 Nördlich Seedorf, R3 Nördlich Hohengebraching; R4 Westlich Höhenhof entfallen. Lediglich R6 westlich Poign verbleibt."

Pentlinger Blatt Oktober 2024

Pentlinger Mitteilungsblatt 2024 - Seite 18-19     Pentlinger Mitteilungsblatt 2024 - Seite 20

Gemäß diesem Bericht war für viele „das Thema vom Tisch“. 

Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen durch den Planungsverband ist im Regionalplan-Dokument „Zusammenstellung der Stellungnahmen sowie der Auswertung und Abwägungs-/Behandlungsvorschläge zum Entwurf der 18. Änderung vom 20. März 2025 Sitzungsvorlage für den Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Regensburg für die Sitzung am 31.03.2025" zu lesen. 

www.regierung.oberpfalz.bayern.de/service/landes_und_regionalplanung/regionalplanung/Auswertung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen (Synopse)

Bewertung Planungsverband- Ablehnung der angestrebten Streichung der Vorranggebiete R1, R2, R3 und R4 

Dass diese Stellungnahme der Gemeinde vom Planungsverband nicht geltend gemacht wurde und dass der Punkt wieder zur Tagesordnung anstand wurde nicht mehr kommuniziert.

Somit waren alle Vorbemühungen der Gemeinde hinfällig und die Gemeinde stand wieder am Ausgangspunkt. 

Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte die Gemeinde Ihre Bürger aktiv einbeziehen müssen. An dieser Stelle vermissen wir eine offenere, aktive Kommunikation der Gemeinde mit Ihren Bürgern sehr.

Bei der Bedeutung dieses Großprojektes ist die Gemeinde in der Bringschuld und nicht der Bürger in der Holschuld der Information!

Es geht nicht nur um beispielsweise die Versetzung einer Bushaltestelle, sondern um gravierende Maßnahmen mit spürbaren Auswirkungen für jeden Einzelnen!

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