Windkrafträder - was erwartet uns? 

Windkraftenergie wird als eine optimale Energieerzeugung angepriesen - ist das wirklich so? 

Wir vertreten die Meinung, dass alternative Energiequellen absolut sinnvoll sind. Allerdings nicht auf Kosten der Gesundheit unserer Mitmenschen und nicht auf Kosten unserer unwiederbringlichen wertvollen Lebensgrundlage - die Natur.

Wir akzeptieren keine Zerstörung und keinerlei Gefährdung unter dem Deckmantel des Umweltschutzes und werden nicht die Gier der Profiteure nähren! 

Wo bleibt die faktenbasierte Diskussion über eine technisch ausgereifte und für Menschen und Natur gut verträgliche Gesamtlösung? 

Was fordert die Windkraft an Opfer?

Realistische Darstellung der Technik

Was passiert in einer windstillen Nacht? Diese Anlagen werden keinen einzigen Haushalt in Deutschland versorgen. Ohne Wind passiert nämlich nichts. D. h. die Energieversorger müssen für alle regenerativen Energieerzeugungen immer eine 100%ige Redundanz vorhalten. Alleinige regenerative Energieversorgung ohne Back-up durch traditionelle Großkraftwerke funktioniert im Netzverbund generell nicht.  

Netzstabilität basiert auf dem physikalischen „Kirchhoffschen Gesetz“ und das besagt, dass in einem Stromnetz nur so viel verbraucht werden kann wie eingespeist wird und nur so viel eingespeist werden kann wie verbraucht wird. Ist dieses Gleichgewicht nur geringfügig gestört verändert sich die Frequenz (50Hz) und es muss aus Sicherheitsgründen abgeschaltet werden. Die erforderliche Netzstabilisierung kann bis dato nur über zusätzliche Großkraftwerke gewährleistet werden. Der Folgeschluss daraus ist, dass jede weitere Aufschaltung das Netz erstmal destabilisiert. 

Wir erwähnen nur an der Stelle die landesweiten Stromausfälle über mehrere Tage in Spanien und Portugal in den letzten Wochen. 

Die Netzstabilisierung erfolgt aktuell hauptsächlich mittels Großkraftwerke im Ausland. Wollen wir auf die Unterstützung durch diese Großkraftwerke verzichten, bräuchten wir Speicherkapazitäten, die aktuell nicht gegeben sind und technisch auch in der Größenordnung nicht umsetzbar sind. 

Die aktuell existierenden Batteriespeicheranlagen sind stark umweltbelastend, ressourcenfressend und nicht zuletzt hochexplosiv. Fragen Sie mal Ihren Feuerwehrmann! 

Der naive Gedanke ein Windrad aufzustellen und somit Strom zuverlässig und ausreichend aus der Stromdose zu bekommen ist irreführend. 

 

Gesundheitsrisiken

Durch den Betrieb von Windkrafträdern entsteht ein gesundheitsschädlicher Infraschall (0,001 bis 20 Hertz), der nicht hörbar ist und sich unverändert und ungebremst durch Wände, Gebäude, Erdwellen, usw. bis zu 10 km ausbreitet. Der Infraschall kann Erschöpfung, Schlaflosigkeit, Kopfschmerzen, Atemnot, Depressionen, Rhythmusstörungen, Übelkeit, Tinnitus, Schwindel, Ohrenschmerzen, Seh- und Hörstörungen, Vibrationen, Erschütterungen und Unsicherheitsgefühl verursachen.

Windenergieanlagen und Infraschall: Der Schall, den man nicht hört – Deutsches Ärzteblatt

Dänemark hat den weiteren Bau von Windkraftanlagen erstmal ausgesetzt, bis die gesundheitlichen Auswirkungen von Infraschall auf die Gesundheit wissenschaftlich besser erforscht sind. 

www.bundestag.de – wissenschaftliche Dienste Dokumentation „Gesundheitliche Auswirkungen von Infraschall-Emissionen durch Windkraftanlagen“

Giftiger Abrieb an den Rotorblättern

Der Abrieb an den Rotorblättern liegt im Jahr zwischen 60 und 90 Kg pro Windkraftrad. Die Rotorblätter bestehen zu über 50% aus Bisphenol A: Diese chemische Verbindung wurde von der EU als sehr besorgniserregend (giftig) eingestuft, siehe Urteil Europäischer Gerichtshof vom 9.3.2023.

CURIA - Dokumente

Diese Nanopartikel fliegen bis zu 100 km weit und sind lungengängig sowie krebserregend.  Dies bedeutet eine unvermeidliche Kontaminierung der Ackerböden, Gärten, Kinderspielplätze, nicht zuletzt Grundwasser, bis zur Untauglichkeit der angrenzenden Flächen. Weiterhin können im Brandfall einer Anlage Gebiete bis zu zwei Jahren gesperrt werden. Die Erosion der Rotoren setzt ca. nach einem 1/2 Jahr Betriebsdauer schon ein. Die Flügel müssen jährlich ergänzt werden, denn ohne Sanierung nimmt der Abrieb exponentiell zu.

Schattenwurf & Stroboskopeffekt

Durch die betriebsbedingt kreisende Bewegung der Rotoren von Windkraftanlagen entsteht bei entsprechender Sonneneinstrahlung ein periodischer Schatten. Die Länge des Schattens, den eine Windkraftanlage wirft, variiert je nach Sonnenstand, der Position und Höhe der Anlage sowie den geografischen Gegebenheiten des Standorts. Dieser Schlagschatten führt zu Stress mit den bekannten Begleit- und Folgeerscheinungen wie Schlafstörungen, Herz-Kreislaufproblemen, Magen-Darmstörungen, Leistungsbeeinträchti-gungen und psychischen Belastungen. 

Ein richtungsweisendes Urteil hierzu erging am 8. Juli 2021 in Toulouse, Frankreich. Ein französisches Berufungsgericht erkannte die Beschwerden von Anwohnern, die in der Nähe von sechs Windenergieanlagen lebten. Diese litten unter gesundheitlichen Problemen, die durch den Betrieb der Windräder verursacht wurden, darunter Kopfschmerzen, Ohrdruck, Schwindel, Müdigkeit, Herzrasen, Tinnitus, Übelkeit, Nasenbluten und Schlafstörungen. Das Gericht stellte fest, dass diese Symptome auf das sogenannte Windturbinensyndrom zurückzuführen sind, welches durch tieffrequenten Schall und Infraschall verursacht wird, und sprach den Klägern Schadensersatz in Höhe von 128.000 € zu.

Urteil des Cour d'appel de Toulouse vom 8. Juli 2021 – 20/01384

Lärmbelästigung

Von Windkraftanlagen gehen intensive Betriebsgeräusche aus. Als Beispiel und Richtwert erzeugt eine kleine Anlage mit 140 m Höhe und 120 m Rotordurchmesser einen direkten Schalldruckpegel von 105 dB,  was mit einem Presslufthammer oder einer Kreissäge vergleichbar ist.

 

Wirtschaflichkeit - für wen? 

Der forcierte Ausbau der Windenergie geht einzig und allein auf das Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG), also verdeckte Subventionen, zurück. Anlagenbetreiber erhalten fest definierte Vergütungen, die von der Allgemeinheit bezahlt werden. Kein privates Unternehmen würde sich sonst auf diese Investitionen einlassen. Besonders grotesk: die Vergütungssätze sind dort besonders hoch, wo die Standortbedingungen besonders schlecht sind. Je weniger Wind, desto höher die Subvention. Das EEG fördert krasse Misswirtschaft. Die Fehlanreize befördern Landschaftszerstörung und vernichten volkswirtschaftliche Werte.

Quelle: www.vernunftkraft.de

  • Der Ausbau von Wind und Solaranlagen führt immer öfter dazu, dass bei starkem Wind oder Sonneneinstrahlung mehr Strom produziert wird, als benötigt. Dadurch sinken die Strompreise gegen Null; dennoch erhalten die Windanlagenbetreiber 7,35 ct/kwh an garantierter Einspeisevergütung. Solaranlagenbetreiber sogar 11-13 ct/kwh (Quelle: Einspeisevergütung 2024 – Informationen zur Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen, 14.10.23)
  • Der Bundeshaushalt muss aus Mitteln der Steuerzahler die Differenz ausgleichen. Für 2024 waren hierfür 10,6 Mrd € geplant, aber schon Anfang 24 musste der Topf um ca. 7,8 Mrd € erhöht werden. Das Verschieben der Milliardenschulden in den Transformationsfonds erklärte das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig.
  • Die Kosten für den „wertlosen Überschußstrom“ werden sich auf Grund des weiteren Zubaus Jahr für Jahr weiter erhöhen, solange das Erneuerbaren Energie Gesetz mit dem auf 20 Jahre garantierten Festpreis für die Einspeisung von Energie nicht geändert wird.
  • Ist zu viel Wind- und Solarstrom im Netz, sinkt der Preis gen Null und die Rechnung wird an den Staat durchgereicht und das mit steigender Tendenz mit jeder weiteren gebauten Anlage.
  • Werden Windräder abgestellt, weil zu viel Strom im Netz ist, muss laut dem Erneuerbaren Energie Gesetz dieser unproduzierte Strom trotzdem bezahlt werden (2022 ca. 1 Mrd. €)
  • Alle Netzanpassungsmaßnahmen zur Frequenzstabilisierung beliefen sich 2022 auf 4,2 Mrd., die von den Kunden bezahlt wurden.
  • Bis 2045 wird der Ausbau der Hochspannungsleitungen 300 Mrd., die Verteilnetze in den Städten 150 Mrd. Euro kosten. Sichtbar an der Preiserhöhung der Netznutzungsgebühr ab 1.1.24 von 3,12 ct/kwh auf 6,43 ct/kwh.
  • In Bayern werden Windkraftwerke, die nur auf eine Windgüte von 50 % kommen, mit 11,4 ct/kwh subventioniert.

 Quelleklimanachrichten.de/2024/02/08/fritz-Vahrenholt-die-energiewende-wird-unbezahlbar

 

Kosten-Nutzen-Rechnung für den Bürger

Wir haben uns an dem veröffentlichten Modell Tegernheim orientiert, bei dem der Gesamtverlust für die Bürger bei 73,54 Millionen Euro (Berechnung mit 5 Windrädern auf 20 Jahre Laufzeit) liegen würde. 

www.lebensraumretten.de -siehe "finanzielles Debakel für alle Tegernheimer", auch hochinteressant "Argumente&Fakten: Große Versprechen, kleine Erträge"

Egal, wie man die Rechnung ausweist, unter dem Strich bezahlt es immer der Bürger mit seinen Verpflichtungen dem Staat gegenüber!

  

Wertverlust der Immobilien

Der Wertverlust von angrenzenden Immobilien im Bereich von 1 bis 8 km liegt nach einem Gutachten von Prof. Dr. Manuel Frondel vom Leibnitz-Institut für Wirtschaftsforschung bei 7,1 Prozent, ggf. sogar bis zu Unverkäuflichkeit. 

Junge Familien, die sich vor einigen Jahren mit sehr viel Opferbringen ein Lebensprojekt in Hohengebraching und Umgebung vorgenommen haben, würden diesem Bericht zufolge innerhalb kürzester Zeit vor sehr großen, unvorhersehbaren existentiellen Herausforderungen stehen.

Würden Sie sich Ihr nächstes Zuhause noch da kaufen, wo ein Park Windräder vor der Terrasse steht? 

 Windräder lassen Immobilienpreise sinken - RWI Essen

Brachiale Zerstörung der Natur

Aus aktueller Sicht hat eine Windradanlage ein Lebensdauer von ca. 20 bis maximal 25 Jahren danach ist ein Rückbau erforderlich. Die Entfernung der Fundamente und der Versiegelungen ist aus finanziellen oder baugeologischen Gründen kaum umsetzbar. Der Wald, insbesondere der Waldboden, ist ab dann für immer verloren. Die Versiegelung und Verdichtung der Böden führen außerdem zu einer Verhinderung der Wasseraufnahme-, der Wasserspeicher- und der Wasserfilterfähigkeit der Böden. Die erforderliche Erschließung und die damit verbundenen großen einzuschlagenden Holzmengen verringern die Kohlendioxid-Senke des Waldes und die Kapazität für die Aufnahme von Kohlendioxid. Die mit dieser aufwendigen Erschließung verbundenen Eingriffe stehen in keinem Verhältnis zum erwartbaren Windertrag, da der Standort nur über eine mittlere Windleistungsdichte verfügt. Bereits durchschnittlich große Windkraftanlagen benötigen umfangreiche Fundamente mit einem Durchmesser von bis zu 35 Metern und einer Tiefe von vier Metern oder mehr. Hinzu kommt der Flächenverbrauch für die temporär benötigte Infrastruktur (Kranstellplatz, Wendeplätze, Parkplätze), sowie für die Errichtung der dauerhaft notwendigen Netz-Infrastruktur und Versorgungsleitungen. All diese Baumaßnahmen haben langfristige Auswirkungen auf den empfindlichen Waldboden, da es Jahrzehnte dauert, bis sich hochwertiger Waldboden regeneriert. Ein Hektar intakter Waldboden bindet bis zu 3000 Tonnen Kohlenstoff.

Ressourcenverbrauch  

Damit Windenergieanlagen eine hohe Standsicherheit haben, benötigen sie ein entsprechend groß dimensioniertes Fundament. 

Zur Stabilisierung der Statik werden pro Windturbinen-Turm bis zu 10.000 Tonnen Beton als Fundament im Boden versenkt. Je nach Standort und Untergrund muss bis zu zwölf Meter tief gebohrt und verankert werden. Die Eingriffsfläche beträgt 4000 Quadratmeter pro Anlage, dabei werden 500 Quadratmeter Landwirtschafts- oder Waldfläche ein für allemal vollversiegelt; an einen Rückbau ist realistischer Weise kaum mehr zu denken.

Bei Böden mit einer hohen Tragfähigkeit wird in der Regel eine Flachgründung gewählt, also eine Betonplatte mit bis zu 30 Meter im Durchmesser. Bei einem schlecht tragfähigen Untergrund kommt eine Pfahlgründung zum Einsatz. Bei diesem Verfahren werden meterlange Betonpfähle in den Boden gebohrt oder gerammt, die an der Oberfläche mit einer Fundamentplatte verbunden werden. 

Eine durchschnittliche Windkraftanlage enthält im Maschinenhaus ca. 1200 Liter Getriebeöl, 600 Liter Kühlflüssigkeit und 250 Liter Hydrauliköl. Die Gefahrstoffe können bei einem Unfall oder einer Betriebsstörung den Waldboden kontaminieren, in Oberflächengewässer gelangen und über das Erdreich zu schweren Grundwasserverunreinigungen führen.
 

Nicht recycelbar

Windräder sind bis heute nicht vernünftig recycelbar. 

Zur einfachen Veranschaulichung des Problems hier unser Vergleich mit dem altbekannten Problemmaterial Asbest. 

Jahrzehntelange wurde das Material Asbest verbaut. Mittlerweile ist der Einbau des giftigen Materials verboten. Dem Bürger erwarten enorme Aufwand und Kosten für Rückbau und Endlagerung.

Der „Posthof“ in unserer Gemeinde ist ein Vorzeigebeispiel für die Perspektivlosigkeit des Recycelns für diese Art Produkte... Eine Vor-Ort-Besichtigung ist jeden zu empfehlen.

Die Entsorgungsproblematik für solche schwierige Materialien ist bekannt und es wird trotzdem weiter verbaut. Dies gilt übrigens auch für das Meer von Photovoltaikanlagen auf unseren Äckern und Wiesen! 

Windradflügel bestehen im Wesentlichen aus den Komponenten Balsaholz, Metalle, sowie aus Kunststoffen, die mit Glasfasern oder mit Karbonfasern verstärkt werden.

Diese Mischung aus Karbon- oder Glasfasern und Kunststoffen sind beim Bau der Rotorblätter sehr wichtig, aber sie sind nur schwer zu recyceln. Denn sie lassen sich kaum wieder in ihre Ursprungsbestandteile zerlegen. Bislang gibt es jedenfalls noch kein im industriellen Maßstab nutzbares Verfahren, mit denen sich die Karbon- oder Glasfasern aus dem Kunstharz lösen lassen.

Eine nicht unerhebliche Menge an Windrädern, die aktuell in Deutschland aufgestellt und in Betrieb sind, erreichen in den nächsten Jahr das Ende Ihrer Laufzeit (ca. 20 Jahre). Bis jetzt wurde zwar viel an eine saubere Entsorgungslösung geforscht, jedoch hat leider noch keine akzeptable Lösung herauskristallisiert. Die große Welle der Entsorgung von ausrangierten Windradanlagen rollt erst auf uns zu. 

Aktuell werden die mit Karbon oder Glasfaser verstärkte Rotorblätter nach ihrer Demontage oft verbrannt oder im Ausland deponiert.

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Das Umweltbundesamt schätzt, dass mittelfristig jährlich 50.000 Tonnen Glasfaserkunststoffe nur aus Windradabfall anfallen.

Historisches Gut: Dorfkern von Hohengebraching

Das historische Dorf Hohengebraching liegt eindeutig in der 10.000 m Prüfzone um Regensburg und seine besonders landschaftsprägenden Denkmale.

Auch Hohengebraching hat einen sehr hohen historischen Status, geprägt durch die Einzeldenkmäler Mariä-Himmelfahrt-Kirche, Pfarrhaus, Alten und Neuen Schloß und seinen denkmalgeschützten Ökonomie-Gebäuden, alles zusammen ein in dem letzten Jahrzehnt hart erkämpftes einmaliges historisches Ensemble!

In diesem Zusammenhang ist eine Aufstellung von Windkraftanlagen in unmittelbarer Nähe kriminell und eine Ohrfeige für alle Beteiligten, die sich für den mittelreichen Erhalt der Denkmäler sowie den aufwendigen Wiederaufbau des Pfarrheims engagiert haben!

Denkmalschutz wird in Hohengebraching seit Jahren täglich aktiv gelebt. Die Bewohner sind stolz auf den bisher noch erhaltenen, einheitlich stimmigen, historischen Charakter Ihres Dorfes. 

 

 

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